Batterieverordnung

Hinweis zur Batterieentsorgung und zum Batteriepfand

Ein Symbol mit durchgestrichener Mülltonne bedeutet: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll! Findet sich unter dem Symbol noch ein chemisches Zeichen steht dieses für:

 

PB: Batterie enthält Blei

Cd: Batterie enthält Cadmium

Hg: Batterie enthält Quecksilber

 

Der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert von diesem Metall ist also in diesem Batterien überschritten und darf daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind daher zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet.

Sie enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Bitte geben Sie Batterien nach Gebrauch an den Recyclinghöfen/kommunalen Sammelstellen oder bei dem Verkäufer der neuen Batterie ab.

Die Rückgabe ist unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben. Alle Batterien werden wieder verwendet, so lassen sich wertvolle Rohstoffe wieder gewinnen und Umwelt und Gesundheit schützen.

Quad-Teile24 GmbH und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach § 10 BattG gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von EURO 7,50 zu erheben. Hierfür stellen wir dem Endverbraucher einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher ggf. zuzüglich Pfand.

Rückgabe/Erstattung des Pfandwertes

Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bieten wir dem Endverbraucher zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an:

  • Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins bei Firma Quad-Teile24 GmbH wird das Pfand erstattet.
  • Optional kann der Endverbraucher die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen bei der Firma Quad-Teile24 GmbH einreichen oder per Briefpost einsenden. In beiden Fällen wird der Pfand erstattet.

 

Rücksendungen erfolgen an:

Quad-Teile24 GmbH
Meschwitzstr. 21 

01099 Dresden

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